Informationen zum Kauf von Schusswaffen & Munition als Jäger

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In diesem Artikel zeige ich dir den Ablauf des Erwerbs von Waffen und Munition für Jäger. Außerdem gehe ich darauf ein, wie viele Waffen du als Jäger besitzen darfst.

Dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar, sondern spiegelt nur meinen persönlichen Kenntnisstand zu diesem Thema wider!

So funktioniert der Kauf von Schusswaffen als Jäger

Damit du dazu berechtigt bist, Schusswaffen als Jäger zu erwerben, musst du nach bestandener Jägerprüfung einen Jagdschein bei der zuständigen Behörde lösen. Nachdem du den gültigen Jagdschein erhalten hast, kannst du nun in einem Waffengeschäft deines Vertrauens deine ersten Schusswaffen kaufen.

Hierbei gilt es jedoch zwischen Lang- und Kurzwaffen zu unterscheiden, da der Kaufprozess je nach Einstufung der Waffe etwas anders vonstattengeht.

“Langwaffen sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet; Kurzwaffen sind alle anderen Schusswaffen.”

https://de.wikipedia.org/wiki/Langwaffe

Langwaffen

Vergleichsweise einfach gestaltet sich dabei der Erwerb von Langwaffen, welche nicht ausdrücklich durch das Bundesjagdgesetz verboten wurden. 

In diesem Falle genügt die Vorlage eines gültigen Jagdscheins als Bedürfnisnachweis, das Vorlegen der Waffenbesitzkarte (WBK) ist nicht erforderlich. Allerdings muss die neu erworbene Waffe innerhalb von 2 Wochen nach Erwerb bei der hierfür zuständigen Behörde angemeldet werden. 

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Kurzwaffen

Etwas aufwendiger gestaltet sich hingegen der Kauf einer Kurzwaffe. Hierfür benötigst du im Vorfeld einen Voreintrag in der Waffenbesitzkarte, welcher von der Waffenbehörde ausgestellt wird. Hierfür musst du der zuständigen Stelle unter anderem Informationen über den Waffentyp (Revolver, Pistole) sowie über das Kaliber bereitstellen. Die Gebühren, welche die Behörden hierfür verlangen, unterscheiden sich je nach Landkreis. 

Nachdem du den Voreintrag in der WBK erhalten hast, hast du anschließend 12 Monate Zeit die entsprechende Waffe zu kaufen, nach Ablauf dieser Frist, muss der Eintrag erneuert werden.

Nach dem Erwerb der Waffe muss diese innerhalb von 2 Wochen bei der Behörde angezeigt werden und dieser zwecks Eintragung in die WBK dort vorgelegt werden.

Munition

Auch in Sachen Munition wird zwischen Lang- und Kurzwaffen unterschieden. Für den Erwerb von Langwaffenmunition ist bereits die Vorlage des gültigen Jagdscheins ausreichend. 

Um jedoch Munition für Kurzwaffen zu kaufen, benötigst du auch als Jäger eine Erwerbsberechtigung in Form einer Eintragung des Munitionserwerbs in die WBK oder einen Munitionserwerbsschein. 

Da der Gesetzgeber allerdings nicht weiter auf die Unterschiede zwischen Lang- und Kurzwaffenmunition eingeht, ist die Gesetzeslage bei Kalibern, welche sowohl in Lang- als auch in Kurzwaffen geladen werden können, nicht ganz eindeutig. So berichtet Wildundhund.de über ein Urteil, welches aussagt, dass ein Jäger Kurzwaffenmunition (in diesem Falle 9mm Luger) auf den Jagdschein erwerben darf, solange eine Langwaffe im entsprechenden Kaliber vorhanden. Hierbei darf jedoch nicht gleichzeitig eine Kurzwaffe ohne Berechtigung zum Munitionserwerb im Besitzt des Jäger sein. 

Gibt es eine Begrenzung der maximalen Anzahl von Schusswaffen für Jäger?

Wenn es um die Anzahl der Schusswaffe geht, welch auf einen Jagdschein erworben werden können, musst du auch hier wieder zwischen Lang- und Kurzwaffen unterscheiden. 

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Keine Begrenzung bei Langwaffen

Der Jagdschein erlaubt es Jägern, eine unbestimmte Anzahl an Langwaffen zu erwerben. Eine Begrenzung der Menge an Langwaffen gibt es vonseiten des Gesetzgebers nicht. Gelegentlich ist jedoch davon zu höheren, dass Behörden die Eintragung weiterer Langwaffen verweigern, wenn bereits eine größere Anzahl (gleichartiger) Waffen vorhanden ist.

Begrenzung für Kurzwaffen

In Sachen Kurzwaffen steht jedem Jäger mit gültigem Jagdschein ein Grundkontingent von 2 Pistolen bzw. Revolvern frei. Ausnahmen gibt es nur, wenn der Jäger ein Bedürfnis für weitere Kurzwaffen nachweisen kann, mit der Glaubhaftmachung, dass die bisherigen Waffen für diesen Zweck nicht geeignet sind. Gründe für den Erwerb weiterer Kurzwaffen können etwa die Ausübung der Fallen- oder Baujagd sowie die Teilnahme am jagdschießsportliches Schießen sein.



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